Der erste Spatenstich – in 6 Schritten zur GmbH-Gründung

by Werner Sammer

Entrepreneure wollen nicht nur planen, sie wollen endlich umsetzen. Den ersten Spatenstich setzen. Loslegen. Das Gefühl, nun sein eigener Chef zu sein und nun auch mit seinem Startup offiziell ein gegründetes Unternehmen zu sein – es ist toll. Ich möchte dir heute einen Leitfaden liefern, mit der du dein Startup in die GmbH-Gründung führst.

Nun endlich in die Gründung! © Kelly Sikkema, Flickr

Du bist überzeugt, dass deine Geschäftsidee ein einschlagender Erfolg wird? Dann lege los und gründe dein Startup! Doch wie? Diese Fragen stellen sich für dich in der Vorgründungsphase:

  • Gründe ich als Einzelperson oder gemeinsam in einem Team?
  • Welche Rechtsform soll ich wählen?
  • Welche Auswirkungen hat die Rechtsform auf Steuern, Haftung, Kosten?
  • Wer darf was entscheiden und wie wird das Kapital aufgeteilt?
  • Wie läuft die Gründung ab?

 

Der Gründungsprozess kann manchmal schon recht verwirrend sein. © giphy.com

 

Welche Rechtsform darf’s sein?

Welche Rechtsform du wählst, sollte gründlich überlegt werden. Denn Formen gibt es fast wie Sand am Meer. Die Wahl der richtigen Unternehmensform wird durch steuerliche Überlegungen genauso beeinflusst wie durch Haftungsfragen der Unternehmer und andere gesellschaftsrechtliche Vereinbarungen.

Ein kleiner Auszug der verschiedenen Rechtsformen in Österreich:

  • Einzelunternehmer oder eingetragender Einzelunternehmer (e.U.)
  • offene Gesellschaft (OG)
  • Kommanditgesellschaft (KG)
  • Gesellschaft nach bürgerlichem Recht (GesbR)
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • Aktiengesellschaft (AG)
  • Limited (Ltd. – diese wird offiziell in UK gegründet)

 

Details zu den Rechtsformen findet ihr auf Gründerblog.at, dem Science Park Graz und auf den Seiten der Wirtschaftskammer ÖsterreichWir werden uns hier speziell auf die GmbH-Gründung konzentrieren. Das hat einen recht einfachen Grund: Strebst du nach Größerem und ist das Eigenkapital vorhanden, ersparst du dir eine spätere Umgründung, im Nachgang viele Steuern und Abgaben an Behörden und Anwälte. Zudem ist die GmbH mit über 80% der Neugründungen in Österreich die mit Abstand beliebteste Rechtsform.

… und auch ziemlich frustrierend. © giphy.com

 

 

Die GmbH-Gründung – so geht’s in 6 Schritten!

Grundsätzlich: Die GmbH ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung und eigener Rechtspersönlichkeit. Es ist eine Kapitalgesellschaft, bei der Gesellschafter mit Stammeinlagen am Stammkapital der Gesellschaft beteiligt sind und nur mit dem Gesellschaftsvermögen haften. Dabei beträgt das Stammkapital mindestens 35.000 Euro. Die Hälfte davon ist bei der Gründung bar einzuzahlen.

Seit 01.03. 2014 kannst du ebenso eine gründungsprivilegierte GmbH gründen. Das heißt: Die benötigte Stammeinlage zu Beginn beträgt nur 10.000 Euro (oder mindestens 5.000 Euro in bar). Dieses Gründungsprivileg besteht für maximal zehn Jahre ab Eintragung der Gesellschaft in das Firmenbuch (mit der Anmerkung “gründungspriviligiert”). Bis dorthin muss diese Einlage bis zur üblichen Grenze in bar (also bis 15.000 Euro) aufgefüllt werden. Achtung: Das Gründungsprivileg muss bereits bei der Gründung im Gesellschaftsvertrag stehen!

 

Das sind die 6 Schritte zu deiner GmbH-Gründung:

  1. Auswahl der richtigen Berater und der Bank
  2. Der Gesellschaftervertrag und der Geschäftsführervertrag
  3. Auf zum Notar!
  4. Die Firmenbucheintragung
  5. Die Gewerbeanmeldung (und Betriebsanlagengenehmigung)
  6. The last steps – Finanzamt, Mitarbeiter, Steuern & Versicherungen

 

Schritt 1: Auswahl der richtigen Berater und der Bank

Keine Sorge – du musst im teilweise undurchsichtigen Behördendschungel nicht alles selbst erledigen. Es ist sogar besser, sich jemanden an die Seite zu holen – wie einen Steuer- oder Unternehmensberater. Er oder sie hilft dir, an alles zu denken, was für die Gründung wichtig ist.

Parallel dazu ist es gut, schon im Blick zu haben, bei welcher Bank du das Firmenkonto anlegst. Da das Stammkapital auf das Konto überwiesen werden muss, gibt es ohne Konto keine GmbH. Hast du Schritt 2 absolviert, kannst du zur Bank gehen und dein Konto eröffnen.

Aber definitiv auch aufregend. © giphy.com

Schritt 2: Der Gesellschaftervertrag und der Geschäftsführervertrag

Vor der Gründung einer GmbH ist es notwendig, einen Gesellschaftervertrag aufzusetzen. Dieser regelt die Pflichten und Rechte der Gesellschafter. Da es bestimmte Vorgaben gibt, wie solch ein schriftlicher Vertrag aufgesetzt werden muss, lege ich dir nahe, einen Mustervertrag als Grundlage (hier oder hier) heranzuziehen und diesen nach deinen Bedürfnissen anzupassen. Lasse deinen Entwurf dann von einem Notar prüfen.

Fix enthalten sein muss der Firmenname inklusive Firmensitz und Anschrift der Gesellschaft, der Gegenstand des Unternehmens und die Höhe des eingebrachten Stammkapitals sowie die Aufschlüsselung der Stammeinlage.

Danach geht es daran, einen Geschäftsführer zu bestimmen (sofern das nicht schon im Gesellschaftervertrag geregelt ist). Regelungen zu seinen Vollmachten werden im Geschäftsführervertrag festgelegt. Für deine GmbH gilt (wir gleiten kurz ins Rechtsjargon ab):

  • es muss mindestens einen Geschäftsführer geben (eine “natürliche, handlungsfähige Person”)
  • dieser ist zur Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes verpflichtet
  • ansonsten haftet er für die Schäden, die dem Unternehmen entstanden sind

 

Schritt 3: Auf zum Notar!

Diese Verträge sind erst rechtsgültig, wenn sie notariell beglaubigt sind (das ist verpflichtend!). Daher rasch zum Notar mit den Verträgen, wo die Gesellschafter den Gesellschaftsvertrag und die Geschäftsführer den Geschäftsführervertrag unterzeichnen.

 

Schritt 4: Die Firmenbucheintragung

Wenn diese Verträge beglaubigt sind, leitet sie der Notar an das jeweilige Landesgericht weiter. Dein Unternehmen wird nun ins Firmenbuch (kostenpflichtig) eingetragen. Einen Überblick über die Kosten bei der GmbH-Gründung findest du hier.

Mit der Eintragung ins Firmenbuch bist du dann verpflichtet, folgende Angaben auf Rechnungen oder beispielsweise auf deiner Webseite zu machen: Firma, Rechtsform, Sitz, Firmenbuchnummer des Unternehmens, zuständiges Firmenbuchgericht, DVR-Nummer.

Warten auf den Bescheid…  © giphy.com

Schritt 5: Die Gewerbeanmeldung (und Betriebsanlagengenehmigung)

Die Gewerbeanmeldung nimmst du selbst vor. Die Anmeldung ist entweder bei der Bezirkshauptmannschaft des Firmensitzes oder im Gründerservice der Wirtschaftskammer möglich. Zuvor brauchst du den Firmenbuchauszug, womit das Gewerbe auf die GmbH angemeldet wird. Einen Überblick über freie und reglementierte Gewerbe erhältst du im Blog von Everbill.

Manchmal ist auch eine Betriebsanlagengenehmigung notwendig. Diese benötigst du, wenn du beispielsweise ein Verkaufslokal, ein Lager, eine Werkstätte oder ein Gasthaus betreibst (Schutzinteressen von Anrainern!). Eine Genehmigung ist bei einem reinen Bürobetrieb nicht notwendig. Informiere dich dazu jedoch genauer bei der Wirtschaftskammer.

 

Schritt 6: The last steps – Finanzamt, Mitarbeiter, Steuern & Versicherungen

Vom Steuerberater bekommst du nun alle Unterlagen, damit du dich beim zuständigen Finanzamt anmelden kannst. Er hilft dir ebenso bei der Anmeldung zur Lohnsteuer und den notwendigen Versicherungen (Sozialversicherung, Krankenversicherung). Diesen Schritt würde ich jedenfalls einem Experten überlassen.

Und falls du erste Mitarbeiter anstellen möchtest, musst du entsprechende Arbeitsverträge vorbereiten (für Vorlagen kannst du hier nach Arbeitsverträgen suchen – sie unterscheiden sich je nach Gewerbe).

Dann hast du es hinter dich gebracht! Du kannst endlich Förderanträge stellen, Investitionen tätigen, Verträge abschließen (wie zum Beispiel Mietverträge) und offiziell die Betriebstätigkeit aufnehmen. Falls du Mitarbeiter benötigst, kannst du diese nun anstellen und bei der Gebietskrankenkasse anmelden.

Läuft alles glatt, kann gefeiert werden! © giphy.com

Das wär’s einmal für den Überblick. Natürlich geht es auch detaillierter – diese spezifischen Infos erhältst du von deinem Steuerberater, Notar oder vom Gründerservice.

 

Auf geht’s!

Bist du gut vorbereitet, ersparst du dir einen endlosen Hürdenlauf ziwschen Kammern und Behörden. Gute Planung vorausgesetzt, geht das Gründen relativ schnell, günstig und vielleicht auch weniger stressreich. Am meisten lernt man denke ich aus der Erfahrung anderer. Daher ist der Artikel der ProduktMacher zu diesem Thema sehr lesenswert.

Möchtest du lieber ins Detail gehen, ist der Leitfaden für GründerInnen und Gründer der WKO eine gute Orientierungshilfe. Ein großer Tipp: Rede mit so vielen Leuten wie möglich! So kommst du zu wichtigen Informationen und Tipps, die dir im teilweise recht komplizierten Gründungsprozess weiterhelfen.

 

Bilder: Sarah Joy (Own Work, Not Changed) [CC BY-SA 2.0 via Flickr CC], Kelly Sikkema (Own Work, Not Changed) [CC0 1.0 via Flickr CC].